Öffentliche Bekanntmachung 1. Entwurf Gehölzschutzsatzung Ehrenfriedersdorf

Öffentliche Auslegung Entwurf nach § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz
(SächsNatSchG)

Der Stadtrat der Stadt Ehrenfriedersdorf hat am 03.04.2023 in öffentlicher Sitzung den
Entwurf der Gehölzschutzsatzung Ehrenfriedersdorf in der Fassung vom Februar 2023
gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. Hiermit wird der
Entwurf der Gehölzschutzsatzung der Stadt Ehrenfriedersdorf öffentlich bekanntgegeben.

In der Zeit vom 11.03.2024 bis zum 12.04.2024 liegt der Entwurf der Gehölzschutzsatzung in
der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf (Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf), Foyer im 1. OG
während folgender Zeiten:

Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr,
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr,

Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr,

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr,

Freitag 9:00 – 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich
per Post an die Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf oder
zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte
(Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen
Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden
gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die gesetzlich
bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber
genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben,
wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit der Gehölzschutzsatzung nicht von Bedeutung ist.

pdf1. Entwurf Gehölzschutzsatzung 23.02.2023 - Auslegung + TÖBs202 KB