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Neue Richtlinie zur Familienförderung für Wohneigentum
In Sachsen werden Familien künftig noch stärker bei der Schaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Dazu wurde die Förderrichtlinie Familienwohnen um neue Fördermöglichkeiten ergänzt, die ab 26.03.2021 in Kraft tritt.
Die Schaffung von Wohnraum ist ein zentrales Instrument gegen steigende Mieten. Selbst genutztes Wohneigentum ist die beste Vorsorge gegen Altersarmut. Es werden dafür sehr langfristige und äußerst zinsgünstige Kredite angeboten. Das schafft Planungssicherheit und senkt so die Hürden, die dem Traum von den eigenen vier Wänden entgegenstehen.
Neu eingeführt wird das Programm „Jung kauft Alt“, mit dem Familien besonders gefördert werden, die ein älteres Gebäude kaufen und sanieren. „Auf diese Weise stärken wir gerade auch Orte im Ländlichen Raum und sorgen für eine Nutzung bereits bestehender Gebäude, die sonst vom Leerstand bedroht wären“, so Ronny Wähner, Vorsitzender des Arbeitskreises für Regionalentwicklung der CDU-Landtagsfraktion. Die Familie erhält in diesem Fall neben der Grundförderung von 50.000 Euro Förderdarlehen je Kind weitere 50.000 Euro Darlehen als Bonus.
Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied erhalten zur Grundförderung je Kind ein um 15.000 Euro erhöhtes Darlehen, dies soll Familien mit besonderen baulichen Bedarfen den Bau eines Eigenheimes erleichtern.
Besondere Unterstützung erhalten künftig auch Familien mit geringen Einkommen. Für sie erhöht sich die Grundförderung um 30.000 Euro. Gleichzeitig wird die erforderliche Eigenkapitalquote von 20 auf 15 Prozent abgesenkt.
Die Familienförderung erfolgt in allen Fällen durch sehr langfristige und zinsgünstige Kredite. Die Laufzeit der Kredite beträgt 25 Jahre. Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit gleich und richtet sich nach der vom Staatsministerium für Regionalentwicklung festgelegten und veröffentlichten Höhe. Aktuell beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent.
Die Grenzen für geringe Einkommen, bis zu denen Haushalte die um 30.000 Euro erhöhte Grundförderung erhalten, sind in der Einkommensgrenzen-Verordnung geregelt. Sie liegen bei 32.375 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind und bei 39.550 Euro bei Paaren mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 8.050 Euro. Maßgeblich dafür ist das sogenannte „pauschalierte Nettoeinkommen“. Dieses ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen minus einiger pauschaler Abzüge, beispielsweise Werbungskosten, Pauschalen für junge Ehepaare und Kinder.
Zuständig für das Förderverfahren ist die Sächsische Aufbaubank in Dresden: www.sab.sachsen.de
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Die Bürgermeister des Erzgebirges haben sich mit einem gemeinsamen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer gewandt. Dieser beinhaltet Proplematiken vor Ort - mit denen nahezu jede Kommune "zu kämpfen" hat, aber auch Lösungsansätze.
Hier können Sie den ganzen Brief nachlesen: 2021-03-11_Offener_Brief_Erzgebirgsbürgermeister.pdf
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Alexander Krauß MdB
Pressemitteilung
Energieeffizientes Bauen wird gefördert (15. Februar 2021)
343 Anträge aus dem Erzgebirgskreis auf energieeffizientes Bauen oder Sanieren wurden durch den Bund im vergangenen Jahr bezuschusst. 120.000 Euro zinsgünstige Kredit gebe es für den Neubau oder den Erwerb einer Wohnung, so Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß (CDU). Voraussetzung sei, dass die Wohnung gut wärmegedämmt ist. Der Zinssatz liege bei 0,75 Prozent. Wenn ganz besonders energieeffizient gebaut werde, dann bekämen die Bauherren bis zu 30.000 Euro vom Staat geschenkt.
233 Erzgebirger profitierten im vergangenen Jahr von einem Zuschuss der staatlichen KfW-Bank zum energieeffizienten Sanieren. Im Durchschnitt hätten die Antragsteller über 9000 Euro erhalten. Auch in diesem Jahr sei eine Förderung möglich, so Krauß. Zum Beispiel, wenn die Heizung optimiert werden solle. Diese laufe künftig jedoch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Zusätzlich seien im vergangenen Jahr Darlehen 11,4 Mio. Euro zum energieeffizienten Sanieren in den Erzgebirgskreis geflossen, sagte Krauß. 162 Wohnungen seien dadurch auf Vordermann gebracht worden. Die maximale Kredithöhe liege bei 120.000 Euro. Bis zu 48.000 Euro müssten nicht zurückgezahlt werden, wenn besonders wenig Wärme in die Umwelt abgegeben werde, erläuterte der CDU-Politiker.
Zum Kredit Energieeffizient bauen: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-(153)/
Zum KfW-Programm Energieeffizientes Sanieren: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/
Bürgerbüro Annaberg-Buchholz
Bachgasse 1
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon 03733 1692425
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Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Teilgebieten in Sachsen geprüft und eine Fachstellungnahme veröffentlicht.
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie Ihnen sicher aus den Medien bekannt ist, wird derzeit von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH als Vorhabenträgerin deutschlandweit nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Im vergangenen Jahr wurde ein Zwischenbericht zu möglichen Teilgebieten erstellt, welcher unter diesem Link zu finden ist: https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20200928_Zwischenbericht_Teilgebiete.html. Dieser Zwischenbericht soll durch die Fachkonferenz Teilgebiete in einem interaktiven Beratungstermin erörtert werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind neben Vertretern von Kommunen, gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftlern, Firmen oder sonstigen Interessierten eingeladen, sich aktiv einzubringen.
Am Wochenende vom 5. bis 7. Februar 2021 findet der erste Beratungstermin per Videokonferenz dazu statt, an welchem Sie nach Anmeldung teilnehmen können. Das Programm soll Mitte Januar veröffentlicht werden. Anmeldeschluss ist der 29. Januar 2021. Unter diesem Link: https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/_home/home_node.html finden Sie alle Informationen zur Anmeldung und dem weiteren Ablauf.
In Anbetracht des brisanten Themas werden wir uns als Stadtverwaltung fortlaufend mit dieser Problematik beschäftigen und Sie auf dem Laufenden halten.
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Störungsrufnummern (kostenfrei)
Montag bis Sonntag 0.00 bis 24.00Uhr
MITNETZ STROM: 0800/2305070
MITNETZ GAS: 0800/2200922
Ergänzend ist es unter www.stromausfall.de möglich, Störungen online zu melden. Weiterhin besteht unter www.mitnetz-strom.de/stromausfall die Möglichkeit anhand Ihrer Postleitzahl zu prüfen, ob eine Versorgungsberechnung geplant ist (z.B. auf Grund von Bauarbeiten) bzw. uns aktuell eine Störung bekannt ist.
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Das Fundbüro teilt mit:
- am 02.05.2020 19 Uhr, ist ein Köcher mit Zubehör im Gebüsch am Haus des Gastes gefunden worden,
- am 07.05.2020 wurde im Rathaus ein Schlüsselbund abgeben, mit 5 Schlüssel
Bei Verlust unter 037341/4526 melden.