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Sachbearbeitung Öffentlichkeitsarbeit & Verwaltung (m/w/d) in Teilzeit, unbefristet.
Die Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf erfüllt mit ihren vielfältigen Aufgaben wichtige Funktionen für das Leben in unserer Stadt und das Miteinander in der Gesellschaft. Werden auch Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie die Entwicklung unserer Stadt aktiv mit.
Wir bieten Ihnen ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten, vielfältigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einer betrieblichen Altersvorsorge. Wertschätzung, Chancengleichheit und ein respektvoller Umgang miteinander sind für uns selbstverständlich. Die Gleichbehandlung aller sich bewerbenden Personen ist für uns dabei nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern ein wichtiger Bestandteil unserer Personalarbeit.
Die Stadt Ehrenfriedersdorf mit rund 4.500 Einwohnerinnen und Einwohnern beabsichtigt, spätestens zum 01.08.2026 die Stelle Sachbearbeitung Öffentlichkeitsarbeit & Verwaltung (m/w/d) in Teilzeit mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 25 Stunden unbefristet zu besetzen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Erfüllen Sie die Anforderungen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
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Der Planungsverband Region Chemnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.03.2026 die öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) beschlossen.
Dieser Entwurf beinhaltet die Vorstellungen zur möglichen zukünftigen Windenergienutzung in Südwestsachsen (Stadt Chemnitz, Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau).
Im Zeitraum vom 04.05.2026 bis einschließlich 06.07.2026 kann jeder Bürger den Entwurf des Regionalplanes prüfen und Stellungnahmen abgeben. Dies ist über die Internetadresse www.buergerbeteiligung.sachsen.de im Auslegungszeitraum möglich.
Zur Erläuterung der Kernpunkte des Entwurfs des Regionalplans Wind und für Fragen ist eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 06.05.2026 von 19 bis 21 Uhr im Kreistagssaal des Landratsamts Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz geplant, die durch den Planungsverband Region Chemnitz durchgeführt wird.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Die Stadt Ehrenfriedersdorf plant die Erneuerung der Heizungsanlage in der Oberschule Ehrenfriedersdorf am Standort Schillerstraße 26. In den vergangenen Monaten wurden die Planungsleistungen durchgeführt. Nunmehr soll in einem ersten Bauabschnitt die alte Heizungsanlage demontiert und ein neuer Gaskessel installiert werden, um die Wärmeversorgung im kommenden Winter sicherzustellen.
Diese Bauleistungen werden in Kürze ausgeschrieben. Die Schätzung des Auftragswertes liegt unterhalb des Schwellenwertes der Vergabeverordnung zur EU-weiten Ausschreibung.
Auf Grundlage der Ermittlung des Auftragswerts und unter Berücksichtigung der aktualisierten Ausschreibungs-Wertgrenzen nach VOB/A ist vorgesehen, diese als beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Zur Wahrung der Binnenmarktregeln werden die Eckdaten des beabsichtigten Auftrages hiermit öffentlich bekanntgegeben:
Angaben zum Auftraggeber:
Stadt Ehrenfriedersdorf
Markt 1 09427
Ehrenfriedersdorf
Ansprechpartner:
Frau Schmidt
Telefon: 037341 4540
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Art und Umfang der Leistungen:
- Demontage der vorhandenen Anlagentechnik im Heizungsraum (Gaskessel, 3 Wärmepumpen)
- Neuinstallation einer Brennwert-Gaskesselanlage
- Anpassungsarbeiten Sanitäranlagen
Interessenbekundungen können bis zum 24.04.2026 eingereicht werden.
Die Maßnahme wird finanziert nach der Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023.
Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Vorhabensbezeichnung: 1.1 Investive Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgas (THG)-Emissionen (in CO2- Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent
Vorhabensbeschreibung: Austausch der alten Heizanlage gegen eine energieeffiziente Wärmeversorgung-sanlage in der Oberschule Ehrenfriedersdorf, um den Energieverbrauch sowie die CO²-Emission zu reduzieren
Vorhabensort: Schulstandort Schillerstraße 26
09427 Ehrenfriedersdorf
Bauherr: Stadt Ehrenfriedersdorf
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
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Bundeseinheitliche Erhöhung der Personalausweis-Gebühren
Der Bundesrat hat am 30. Januar eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) beschlossen.
Ziel ist, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Dadurch werden gleichzeitig bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst.
Die neuen Gebühren gelten bereits seit Samstag, den 07.02.2026.
Mit Inkrafttreten der Verordnung steigen die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen
- für Personen ab 24 Jahren: 46 Euro statt bisher 37 Euro
- für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro.
Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit gestiegenen Produktionskosten in der Bundesdruckerei sowie mit erhöhten Verwaltungsaufwendungen in den Kommunen. Darüber hinaus sollen die zusätzlichen Einnahmen in moderne Sicherheitsstandards sowie in den Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen investiert werden.
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Für die geplante Sanierung des verrohrten Bereichs des Röhrgrabens im Jahr 2026, haben in Ehrenfriedersdorf aktuell die vorbereitenden Baumfällarbeiten begonnen.
Diese Maßnahmen wurden im Vorfeld eng mit den zuständigen Umweltbehörden abgestimmt und bestätigt.
In den kommenden Bergstadtnachrichten informieren wir ausführlich über das gesamte Projekt.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
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Neue Regelung zur Datenweitergabe an die Bundeswehr
Änderungen im Bundesmeldegesetz
Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ergibt sich eine Änderung im Bundesmeldegesetz.
Mit dem neuen Gesetz, welches am 01. Januar 2026 im Kraft getreten ist, entfällt die sogenannte Übermittlungssperre durch die Meldebehörden. Bisher konnte man der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen, künftig ist das jedoch nicht mehr möglich. Zudem werden bisher getätigte Widersprüche durch die Meldebehörde gelöscht.
Daher übergibt die Meldebehörde der Bundeswehr Vor- und Familiennamen sowie Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden. Jedoch ist dies nicht neu. Die automatisierte Meldung erfolgt schon seit Jahren, es sei denn, man hat explizit dagegen widersprochen.
Wesentliche Änderungen:
- Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden.
- Das Widerspruchsrecht nach Bundesmeldegesetz (BMG) entfällt. Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperre „Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr".
- Im Melderegister bestehende Übermittlungssperren werden gelöscht.
Th. Schmidt
Bürgerservice Ehrenfriedersdorf



