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Gartenstraße 6, 08280 Aue
Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg
Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz
Alte Marienberger Straße 52, 09405 Zschopau
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Bundeseinheitliche Erhöhung der Personalausweis-Gebühren
Der Bundesrat hat am 30. Januar eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) beschlossen.
Ziel ist, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Dadurch werden gleichzeitig bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst.
Die neuen Gebühren gelten bereits seit Samstag, den 07.02.2026.
Mit Inkrafttreten der Verordnung steigen die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen
- für Personen ab 24 Jahren: 46 Euro statt bisher 37 Euro
- für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro.
Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit gestiegenen Produktionskosten in der Bundesdruckerei sowie mit erhöhten Verwaltungsaufwendungen in den Kommunen. Darüber hinaus sollen die zusätzlichen Einnahmen in moderne Sicherheitsstandards sowie in den Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen investiert werden.
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Für die geplante Sanierung des verrohrten Bereichs des Röhrgrabens im Jahr 2026, haben in Ehrenfriedersdorf aktuell die vorbereitenden Baumfällarbeiten begonnen.
Diese Maßnahmen wurden im Vorfeld eng mit den zuständigen Umweltbehörden abgestimmt und bestätigt.
In den kommenden Bergstadtnachrichten informieren wir ausführlich über das gesamte Projekt.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
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Neue Regelung zur Datenweitergabe an die Bundeswehr
Änderungen im Bundesmeldegesetz
Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ergibt sich eine Änderung im Bundesmeldegesetz.
Mit dem neuen Gesetz, welches am 01. Januar 2026 im Kraft getreten ist, entfällt die sogenannte Übermittlungssperre durch die Meldebehörden. Bisher konnte man der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen, künftig ist das jedoch nicht mehr möglich. Zudem werden bisher getätigte Widersprüche durch die Meldebehörde gelöscht.
Daher übergibt die Meldebehörde der Bundeswehr Vor- und Familiennamen sowie Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden. Jedoch ist dies nicht neu. Die automatisierte Meldung erfolgt schon seit Jahren, es sei denn, man hat explizit dagegen widersprochen.
Wesentliche Änderungen:
- Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden.
- Das Widerspruchsrecht nach Bundesmeldegesetz (BMG) entfällt. Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperre „Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr".
- Im Melderegister bestehende Übermittlungssperren werden gelöscht.
Th. Schmidt
Bürgerservice Ehrenfriedersdorf
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Bekanntmachung
Stadtrat stellt Jahresabschluss zum 31.12.2024 fest
Der Stadtrat hat in seiner 16. Sitzung am 01.12.2025 nach der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß §§ 88 Abs. 1 – 4 und 104 SächsGemO den Jahresabschluss zum 31.12.2024 festgestellt.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt lt. § 88c, Abs. 3 Sächs. Gemeindeordnung ab 29. Januar 2026 unbefristet zu den Dienstzeiten im Zimmer 15.1 des Rathauses kostenlos und zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Silke Franzl
Bürgermeisterin

