Der Bürgerservice informiert:

Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung ist es seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich neue Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren auszustellen bzw. gültige Kinderreisepässe zu verlängern oder zu aktualisieren.
Ausweisdokumente sind dann nur noch der Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie für Ihr Kinder oder Ihre Kinder Personaldokumente benötigen, planen Sie daher längere Bearbeitungszeiten wie bisher ein.
Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Regelfall nicht länger als 3 Wochen ab Beantragung und beim Reisepass 5 – 8 Wochen ab Beantragung. Im Notfall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder einen ExpressReisepass zu beantragen.
Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit über den 01.01.2024 können grundsätzlich weiterhin genutzt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt Auskunft darüber ob der Kinderreisepass oder der verlängerte Kinderreisepass im Reisezielland anerkannt wird.
Beantragen Sie daher vor Reiseantritt rechtzeitig neue Dokumente.


Th. Schmidt
Bürgerservice

Öffnungszeiten Meldeamt:

Dienstags                    09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags                09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitags                        09.00 - 11.00 Uhr
1. Samstag im Monat   09.00 - 11.00 Uhr