veröffentlicht am 08.01.2025

Im November 2024 hat die Stadt Ehrenfriedersdorf die Bewilligungsbescheide für Bauvorhaben in den beiden Kitas erhalten. In der Kindertagesstätte Sonnenhügel (Max-Wenzel-Straße 2-4) sind der Umbau auf LED-Beleuchtung, Steuerung Heizungsanlage, Erneuerung Bodenbeläge und Malerarbeiten in Gruppenräumen sowie Erneuerung Fußboden Treppenhaus Erdgeschoss, Türsprechanlage, Sanierung Asphaltdeckschicht und Entwässerung Wirtschaftshof, Gestaltung Außenanlagen vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme werden knapp 120.000 Euro Fördermittel gewährt. Für die Kindertagesstätte Neuer Bahnhof (Wettinstraße 47) sind der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage in den Gruppenräumen, Umbau der Heizungsanlage, Einbau 10 neuer Dachfenster, Anstrich und Verblechung Pfetten sowie der Einbau einer neuen Küche vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme werden knapp 175.000 Euro Fördermittel gewährt.

Die bauliche Umsetzung ist ab 2025 vorgesehen, dabei wird der laufende Kita-Betrieb berücksichtigt. Die Bauleistungen sollen im Rahmen von Ausschreibungen (öffentlich sowie freihändig) vergeben werden, die Auftragshöhe variiert dabei. Die Schätzung des Auftragswertes liegt unterhalb des Schwellenwertes der Vergabeverordnung zur EU-weiten Ausschreibung. Zur Wahrung der Binnenmarktregeln werden die Eckdaten des beabsichtigten Auftrages hiermit öffentlich bekanntgegeben:

Angaben zum Auftraggeber:
Stadt Ehrenfriedersdorf
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf

Ansprechpartner:
Herr Görner
Telefon: 037341 4544
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Art und Umfang der Leistungen:

  • Dachdeckerarbeiten
  • Fensterarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Bodenbeläge
  • Außenanlagen
  • Elektroinstallation
  • Heizungsarbeiten
  • Lüftungsbauarbeiten
  • Klempnerarbeiten
  • Tiefbauarbeiten/ Landschaftsbauarbeiten
  • ggf. Baumeisterarbeiten
  • ggf. Trockenbauarbeiten

Interessensbekundungen können bis zum 24.01.2025 eingereicht werden.

Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Verfahren nach Vergabeordnung handelt. Es erfolgt keine Kostenerstattung.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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