Neue Regelung zur Datenweitergabe an die Bundeswehr
Änderungen im Bundesmeldegesetz
Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ergibt sich eine Änderung im Bundesmeldegesetz.
Mit dem neuen Gesetz, welches am 01. Januar 2026 im Kraft getreten ist, entfällt die sogenannte Übermittlungssperre durch die Meldebehörden. Bisher konnte man der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen, künftig ist das jedoch nicht mehr möglich. Zudem werden bisher getätigte Widersprüche durch die Meldebehörde gelöscht.
Daher übergibt die Meldebehörde der Bundeswehr Vor- und Familiennamen sowie Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden. Jedoch ist dies nicht neu. Die automatisierte Meldung erfolgt schon seit Jahren, es sei denn, man hat explizit dagegen widersprochen.
Wesentliche Änderungen:
- Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden.
- Das Widerspruchsrecht nach Bundesmeldegesetz (BMG) entfällt. Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperre „Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr".
- Im Melderegister bestehende Übermittlungssperren werden gelöscht.
Th. Schmidt
Bürgerservice Ehrenfriedersdorf

