Bundeseinheitliche Erhöhung der Personalausweis-Gebühren
Der Bundesrat hat am 30. Januar eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) beschlossen.
Ziel ist, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Dadurch werden gleichzeitig bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst.
Die neuen Gebühren gelten bereits seit Samstag, den 07.02.2026.
Mit Inkrafttreten der Verordnung steigen die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen
- für Personen ab 24 Jahren: 46 Euro statt bisher 37 Euro
- für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro.
Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit gestiegenen Produktionskosten in der Bundesdruckerei sowie mit erhöhten Verwaltungsaufwendungen in den Kommunen. Darüber hinaus sollen die zusätzlichen Einnahmen in moderne Sicherheitsstandards sowie in den Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen investiert werden.

