Öffentliche Bekanntmachung des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Ehrenfriedersdorf

Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz des Bundes sind Kommunen mit einer Einwohnerzahl bis zu 100.000 Einwohner zur Erstellung einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 verpflichtet.

Ehrenfriedersdorf hat frühzeitig Verantwortung übernommen und die kommunale Wärmeplanung bereits vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes auf dem Weg gebracht. Durch die freiwillige Aufstellung ist die Stadt von der Beschlusspflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Pflicht zur Veröffentlichung und Fortschreibung der Wärmepläne.

In Zusammenarbeit mit dem beauftragen Planungsbüro, mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH, der Firma Arete GmbH und Akteuren aus den Bereichen der Energieversorgung sowie der Wohnungswirtschaft wurde der Wärmeplan für die Stadt Ehrenfriedersdorf erstellt.

Der Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung kann hier abgerufen werden:

Kommunaler Wärmeplan der Stadt Ehrenfriedersdorf

Der Maßnahmenkatalog und das Kartenwerk kann nach Vereinbarung im Bauamt eingesehen werden.

Das Hauptziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine klimaneutrale, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung für Städte und Gemeinden bis 2045 zu sichern.

Auf Basis der Wärmedichten und Potenzialanalyse wurden mit Ehrenfriedersdorf West und Ost zwei Fokusgebiete identifiziert. Durch den Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes sowie die Nutzung lokaler Potentiale wie zum Beispiel das Grubenwasser und den systematischen Ausbau dezentraler Wärmepumpenlösungen könnten schrittweise die Klimaziele erreicht werden.

Aus der Erstellung des Konzeptes ergeben sich keine Verpflichtungen zur Umsetzung entwickelter Maßnahmen für die Stadtverwaltung oder Eigentümer von Gebäuden.

Die kommunale Wärmeplanung konnte mithilfe von Fördermitteln aus der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung erstellt werden.

Titel des Vorhabens:   Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Ehrenfriedersdorf

Laufzeit:                     01.05.2024 bis 31.03.2026                

Förderkennzeichen: 67K28448      

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative finden Sie unter folgenden Link:

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie