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S._69-74_Haushaltssatzungen.pdf
S._75-89_Erg._und_Finanzhaushalte.pdf
S._104-109_HH-Querschnitte.pdf
S._134-192_Teilergebnishaushalt.pdf
S._193-230_Teilfinanzhaushalt.pdf
S._231-270_Teilfinanzhaushalt.pdf
S._271-310_Teilfinanzhaushalt.pdf
S._311-350_Teilfinanzhaushalt.pdf
S._351-384_Teilfinanzhaushalt.pdf
S._385-395_Schlüsselprodukte.pdf
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Bekanntmachung
Stadtrat stellt Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest
Der Stadtrat hat in seiner 5. Sitzung am 09.12.2024 nach der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß §§ 88 Abs. 1 – 4 und 104 SächsGemO den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt lt. § 88c, Abs. 3 Sächs. Gemeindeordnung ab 20. Dez. 2024 unbefristet zu den Dienstzeiten im Zimmer 15.1 des Rathauses kostenlos und zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Silke Franzl
Bürgermeisterin
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VERKEHRSHINWEIS
S 232, Stützwand- und Straßenerneuerung in Ehrenfriedersdorf – aktueller Baustand
Mitte kommender Woche gehen die Arbeiten zur Stützwand- und Straßenerneuerung an der S 232/Herolder Straße in Ehrenfriedersdorf in die Winterpause. Mit bauoffenem Wetter sollen sie Anfang 2025 weitergeführt werden.
In der bisherigen Bauzeit wurden bereits der Ersatzneubau des Straßendurchlasses und der Stützwände unterstrom fertiggestellt, sowie das Bachbett unterstrom wiederhergestellt und teilverfüllt. Die bauzeitliche Bachumleitung der Wilisch konnte somit bereits außer Betrieb genommen werden. Zusätzlich musste der Baubereich mehrfach nach Starkregenereignissen wiederhergestellt werden.
Im kommenden Jahr sollen die Anliegerbrücken und die straßenseitige Stützwände oberstrom des Durchlasses abgebrochen und neugebaut werden. Auf der Herolder Straße erfolgen Kanal- und Straßenbauarbeiten. An der B 95 im Einmündungsbereich der S 232 werden ebenfalls die Asphaltschichten erneuert.
Die Arbeiten an der S 232 erfordern eine Vollsperrung der Staatsstraße über die gesamte Bauzeit. Somit bleibt die S 232 während der Winterpause und in der restlichen Bauzeit vollgesperrt. Der Verkehr der S 232 wird weiterhin großräumig ab Ehrenfriedersdorf über die B 95 nach Thum und weiterführend auf der S 233 nach Herold umgeleitet. Die Umleitung für die Gegenrichtung verläuft analog.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer weiterhin um Verständnis für die bauzeitlichen Erschwernisse und um umsichtige Fahrweise auf der Umleitung.
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Der Bürgerservice informiert:
Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung ist es seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich neue Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren auszustellen bzw. gültige Kinderreisepässe zu verlängern oder zu aktualisieren.
Ausweisdokumente sind dann nur noch der Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie für Ihr Kinder oder Ihre Kinder Personaldokumente benötigen, planen Sie daher längere Bearbeitungszeiten wie bisher ein.
Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Regelfall nicht länger als 3 Wochen ab Beantragung und beim Reisepass 5 – 8 Wochen ab Beantragung. Im Notfall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder einen ExpressReisepass zu beantragen.
Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit über den 01.01.2024 können grundsätzlich weiterhin genutzt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt Auskunft darüber ob der Kinderreisepass oder der verlängerte Kinderreisepass im Reisezielland anerkannt wird.
Beantragen Sie daher vor Reiseantritt rechtzeitig neue Dokumente.
Th. Schmidt
Bürgerservice
Öffnungszeiten Meldeamt:
Dienstags 09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitags 09.00 - 11.00 Uhr
1. Samstag im Monat 09.00 - 11.00 Uhr
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Energiemanagement der Stadt Ehrenfriedersdorf für kommunale Gebäude erfolgreich etabliert, Förderkennzeichen 67K22423
Durch die Stadtverwaltung und den Stadtrat wurde im Jahr 2022 die Einführung des kommunalen Energiemanagements für Ehrenfriedersdorf beschlossen.
Seit dem 01. Januar 2023 hat die Einführung des kommunalen Energiemanagements in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Energieagentur GmbH saena und dem Projektträger ZUG gGmbH www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie für unsere kommunalen Liegenschaften begonnen. Für das Vorhaben wurde Förderzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 bewilligt. In der Stadtverwaltung sind Energiemanager Herr Görner und Energietechniker Herr Wuttke tätig, beide Mitarbeiter sind von der saena zertifiziert.
Ziel ist die Implementierung und der dauerhafte Betrieb eines Energiemanagementsystems nach Vorgabe des Qualitätssicherungswerkzeuges der saena, dem Portal Kom.EMS. Alle Arbeitsschritte werden hier nach einem vorgegebenen Leitfaden dokumentiert und kontrolliert.
Hauptaufgaben sind das Senken der Energieverbräuche und Wasserkosten beim Betrieb der kommunalen Gebäude durch nichtinvestive Maßnahmen und dadurch die Reduzierung der Umweltbelastung und Entlastung des kommunalen Haushaltes. Für alle energierelevanten Liegenschaften konnte bereits ein Monitoring eingeführt und Maßnahmenpläne erstellt werden. Bei mehreren Gebäuden wurden bereits durch Optimierung des Anlagenbetriebs auch Einsparungen erzielt. Für das Jahr 2023 wurde dem Stadtrat in der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2024 der Jahresenergiebericht vorgestellt. Nach Abschluss aller im Kom.EMS vorgegebenen Arbeitsschritte möchte die Stadt Ehrenfriedersdorf eine Erstzertifizierung nach Qualitätsstufe Basis erreichen.
Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
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Vorstellung der Ergebnisse der nach § 47c BImSchG zu erstellenden Lärmkartierung - Information der Öffentlichkeit zur Umsetzung der Richtlinie 2020/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Mit der Richtlinie 2020/49/EG der Europäischen Union wurde eine Bewertung und Eindämmung von Umgebungslärm festgelegt. 2022 wurde seitens des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die entsprechende Lärmkartierung durchgeführt. Die Stadt Ehrenfriedersdorf liegt im Einwirkbereich der erfassten Hauptlärmquellen und ist damit zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In der Lärmkartierung werden Lärm, und hier besonders der Verkehrslärm dargestellt. In den veröffentlichten Daten werden die betroffenen Anwohner in tabellarischer und kartografischer Form ausgewiesen. In Ehrenfriedersdorf liegt die größte Belastung an der Bundesstraße 95, welche durch die gesamte Ortslage verläuft. Für Ehrenfriedersdorf stellen sich die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 wie folgt dar:
Die Grenze zur Gesundheitsrelevanz der Lärmstörungen liegt bei einem Mitteilungspegel für die Nacht (LNight) bei > 55 dB(A) und den Tag (LDEN) von > 65 dB(A). Rechnerisch sind im Betrachtungszeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr 544 Personen und tagsüber durchschnittlich 522 Personen betroffen.
Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse können unter folgenden Link abgerufen werden https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html bzw. können im Rathaus im Zimmer 11 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
In den vergangenen Jahren konnten bereits Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt werden. Teilweise wurde die B 95 im Ortskern mit lärmmindernden Asphalt belegt und der Einbau von Schallschutzfenstern wurde gefördert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen am Knotenpunkt Mönchsbad wurden weitere Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung umgesetzt. Im Zuge der Fahrbahnsanierung der B95 im Jahr 2023 konnten lärmmindernde Schachtabdeckungen eingebaut werden. In 2023 wurde ein Planungsbüro seitens der Stadt Ehrenfriedersdorf mit der Aufstellung eines Verkehrskonzeptes insbesondere für den Bereich der Bundesstraße 95 beauftragt. Auf Grundlage dieses Konzeptes können für die Zukunft weitere Maßnahmen geplant werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Stadt Ehrenfriedersdorf nicht Straßenbaulastträger der B 95 ist und damit die Handlungsspielräume sehr begrenzt sind. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Ehrenfriedersdorf einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen aufzustellen. Dieser wird dann zu gegebenem Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht und die Öffentlichkeit entsprechend beteiligt.
Bereits jetzt besteht jedoch die Möglichkeit, zu den Untersuchungsergebnissen der Lärmkartierung Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen abzugeben. Diese können schriftlich unter Angabe des Absenders an die Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, Markt 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf gerichtet werden. Alternativ können diese auch per E-Mail an das Bauamt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Diese Hinweise oder Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.
Wir bitten um Zusendung der Hinweise und Anregungen bis zum 02.04.2024, damit diese in dem Entwurf des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen entsprechend gewürdigt werden können.
Ehrenfriedersdorf, den 15.02.2024
Silke Franzl, Bürgermeisterin