Vorhaben „Teilmodernisierung Berghaus - Verbesserung der Barrierefreiheit und des Brandschutzes“ – Fördermittel gewährt, Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Veröffentlichung: 01. Februar 2023

Im Dezember 2022 hat die Stadt Ehrenfriedersdorf den Bewilligungsbescheid für das Vorhaben „Sanierung Berghaus an den Greifensteinen zur Sicherstellung und Erweiterung der touristischen Nutzung“ erhalten. Es ist vorgesehen, eine außenliegende Rettungstreppe mit Aufzug an die Rückseite des Berghauses anzubauen, so dass zukünftig auch das erste Obergeschoss genutzt werden kann. Gleichermaßen wird die Rettungswegsituation für alle Nutzer und Besucher verbessert. Für die Gesamtmaßnahme werden knapp 400.000 Euro Fördermittel gewährt.

Die bauliche Umsetzung ist in 2023 vorgesehen, dabei werden die Veranstaltungen auf der Greifensteinbühne berücksichtigt. Die Bauleistungen sollen im Rahmen von Ausschreibungen (öffentlich sowie freihändig) vergeben werden, die Auftragshöhe variiert dabei. Die Schätzung des Auftragswertes liegt unterhalb des Schwellenwertes der Vergabeverordnung zur EU-weiten Ausschreibung. Zur Wahrung der Binnenmarktregeln werden die Eckdaten des beabsichtigten Auftrages hiermit öffentlich bekanntgegeben:

Angaben zum Auftraggeber:

Stadt Ehrenfriedersdorf

Markt 1

09427 Ehrenfriedersdorf

Ansprechpartner:

Frau Schmidt, Tel.: 037341/ 45 40, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Art und Umfang der Leistungen:

  • Gerüstarbeiten
  • Bauhauptleistungen (Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Maurerarbeiten)
  • Stahlbauarbeiten
  • Zimmererarbeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Aufzug
  • Fensterarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Außenanlagen
  • Elektroinstallation
  • ggf. Heizungsarbeiten
  • ggf. Trockenbauarbeiten

Interessensbekundungen können bis zum 15.03.2023 eingereicht werden.

Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Verfahren nach Vergabeordnung handelt. Es erfolgt keine Kostenerstattung.