Nachdem von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.02.2023 die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 vorliegt, werden diese Satzungen gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Doppelhaushaltsplan 2023/2024 liegt vom 20.02. - 10.03.2023 im Zimmer 15.1 des Rathauses zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung öffentlich aus.

pdfHH-Satzung_2023_ausgef._mit_BV.pdf

pdfHH-Satzung_2024_ausgef._mit_BV.pdf