Aktuell kommt es bei der Ausstellung von Führungszeugnissen zu einer längeren Bearbeitungszeit, als Sie es üblicherweise gewohnt sind. Ursache hierfür ist zusätzlich zu einem erhöhten Antragsaufkommen eine zeitlich begrenzte Mitteilungswelle durch die Meldebehörden. Aufgrund struktureller Umstellungen im Meldewesen hat sich das Volumen der zu verarbeitenden Mitteilungen der Meldebehörden an das Bundeszentralregister kurzfristig stark erhöht. Das erhöhte Fallaufkommen wird voraussichtlich bis Mitte September 2023 andauern.

Zudem können weitere, nicht dem Einflussbereich des Bundesamts für Justiz unterliegende Faktoren wie beispielsweise Postlaufzeiten zu einem verzögerten Erhalt eines Führungszeugnisses führen.

Sofern ein Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantragt wird, ist häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer hat das Bundesamt für Justiz keinen Einfluss.

Kontaktmöglichkeit zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Über unser Kontaktformular können Sie zudem mit uns in direkten Kontakt treten und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.

Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023/20230717_Fuehrungszeugnis.html?nn=14162&fbclid=IwAR0iv5U9UfPavNMFH9jiSOPa0oCYF_akUwW00inoJQyueGBVVkqOO-Kb89w