Sehr geehrte Tierhalter/innen,

bitte beachten Sie, dass Die als Tierhalter/in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen, und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Anbei finden Sie die vollständige Bekanntmachung "Tierbestandsmeldung 2022"

Bekanntmachung_der_Sächsischen_Tierseuchenkasse_Gemeinden_2022.pdf