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Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich neue Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren auszustellen bzw. gültige Kinderreisepässe zu verlängern oder zu aktualisieren.
Ausweisdokumente sind dann nur noch der Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder Personaldokumente benötigen, planen Sie daher längere Bearbeitungszeiten wie bisher ein.
Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Regelfall nicht länger als 3 Wochen ab Beantragung und beim Reisepass 5 Wochen ab Beantragung. Im Notfall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder einen ExpressReisepass zu beantragen.
Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit über den 01.01.2024 können grundsätzlich weiterhin genutzt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt Auskunft darüber ob der Kinderreisepass oder der verlängerte Kinderreisepass im Reisezielland anerkannt wird.
Th. Schmidt
Bürgerservice
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Start des deutsch-tschechischen Projektes ArchaeoTin: "Archäologie im Welterbe – Zinnbergbaulandschaften"
Wurde bereits während der Bronzezeit vor 4000 Jahren im Erzgebirge Zinn abgebaut und wohin wurde das Zinn verhandelt? Wie müssen wir uns das damalige Klima und die Umwelt im rauen Erzgebirge vorstellen?
Diese und weitere Fragen werden in den kommenden drei Jahren mehr als 20 WissenschaftlerInnen der sieben Projektpartner aus Sachsen, Bayern und Tschechien mithilfe multidisziplinärer Untersuchungsmethoden gemeinsam und grenzübergreifend erforschen. Leadpartner ist das Landesamt für Archäologie Sachsen, dessen Montanarchäologen bereits 2018 erstmals bronzezeitlichen Bergbau im Osterzgebirge nachweisen konnten. Heute wie damals eine sensationelle Entdeckung in der Archäologie.
Projektleiterin Dr. Christiane Hemker vom Landesamt für Archäologie Sachsen erläutert: »ArchaeoTin untersucht auch die Bedeutung und den Einfluss des erzgebirgischen Zinns auf die kulturelle Entwicklung und Prägung der montanen Kulturlandschaft Erzgebirge zwischen Bronzezeit und Neuzeit. Im Fokus steht der Seifenbergbau auf Zinn in ausgewählten Regionen des sächsisch-böhmischen Erzgebirges, die heute Bestandteile des UNESCO Weltkulturerbes »Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří« sind«.
Die Archäologen gehen dabei möglichst denkmalschonend vor und wenden Methoden wie Fernerkundung (LiDAR), historische Recherchen, Prospektion und archäologische Sondierungen an, die durch naturwissenschaftliche Analysen wie Dendrochronologie, C14-Datierung, Palynologie, Anthrakologie, botanische Makrorestanalyse, Archäometallurgie, Mikromorphologie, Sedimentologie, Mineralogie und Petrographie ergänzt werden.
Mit den Ergebnissen ist eine multimediale Wanderausstellung zum Zinnbergbau im Erzgebirge geplant, die in Teplice und Ehrenfriedersdorf präsentiert wird. Weiterhin sind eine internationale Tagung sowie mehrere Veröffentlichungen vorgesehen.
Wer untersucht was?
Die montanarchäologischen Untersuchungen der Relikte des Seifenbergbaus werden vom Landesamt für Archäologie Sachsen auf sächsischer Seite und vom Institut für archäologische Denkmalpflege Nordwestböhmens in Most auf böhmischer Seite durchgeführt.
Den Einfluss des Zinnbergbaus auf Landschaft und Umwelt wird das Institut für Vor- und frühgeschichtliche Archäologie und Provinzialrömische Archäologie der Ludwig-Maximilians-Universität München untersuchen. Für die Wissenschaftler vom Institut für Waldwachstum und Forstliche Informatik der Technischen Universität Dresden steht die Rekonstruktion der Entwicklung der lokalen Waldzusammensetzung im Fokus der Projektarbeit.
Archäometallurgische Untersuchungen werden die Kollegen vom Institut für Archäologie und Museologie an der Masaryk-Universität Brünn übernehmen, um die technischen Abläufe und Arbeitsprozesse der Zinngewinnung rekonstruieren zu können.
Die Ergebnisse aus dem Projekt heraus werden in einer gemeinsam vom Museum Zinngrube Ehrenfriedersdorf und dem Regionalmuseum in Teplice entwickelten multimedialen Wanderausstellung zum Zinnbergbau im Erzgebirge präsentiert.
Das Projekt ArchaeoTin wird mit 3,5 Millionen Euro durch das Programm Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der Anteil für Ehrenfriedersdorf zur Erstellung der Wanderausstellung beträgt ca. 900T Euro.
Kontakt:
Dr. Christiane Hemker, Projektleiterin, Landesamt für Archäologie Sachsen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Klara Kovaříková, Öffentlichkeitsarbeit ArchaeoTin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Einladung zum Informationsabend zum Projekt „Grünes Band Ehrenfriedersdorf“ am 18.04.2023 um 17 Uhr
Die Planung zum Projekt „Grünes Band Ehrenfriedersdorf – urbane Platzlandschaft“ wurde Anfang des Jahres begonnen. Zunächst wurden mit den direkten Anwohnern, Ladenbesitzern und Trägern öffentlicher Belange Vorgespräche geführt und deren Hinweise und Vorgaben in die Planung aufgenommen. Der Zwischenstand der Planung soll nun allen Einwohnern und sonstigen Interessierten an einem Informationsabend vorgestellt werden. Hier besteht die Möglichkeit, Fragen zum Projekt an das Planungsbüro Krüger Landschaftsarchitekten und die Stadtverwaltung zu stellen und Hinweise zu geben.
Der Informationsabend findet am Dienstag, den 18.04.2023 um 17 Uhr in der Aula der Oberschule statt.
Sie sind herzlich eingeladen!
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Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, 14.03.2023
Liebe Ehrenfriedersdorferinnen und Ehrenfriedersdorfer,
am 2. März 2023 führte die Stadtverwaltung eine Informationsveranstaltung zum Planungsstand der Windenergieanlagen in Drebach in der Aula der Oberschule durch. Dabei wurde verdeutlicht, dass sich Stadtverwaltung und Stadtrat gemeinsam gegen die Errichtung der Windenergieanlagen im Heidelbachtal positionieren.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde von einigen Einwohnern der Versuch unternommen, eine sogenannte „Gemeindeversammlung“ für die Stadt Ehrenfriedersdorf zu wählen und zu gründen. In der Ratssitzung am 06.03.2023 wurden diese Aktivitäten ebenfalls diskutiert, wonach sich die Stadträte ausdrücklich von den Vorgängen distanzieren. Gern möchte ich als Bürgermeisterin im Namen aller Stadträte über die rechtlichen Grundlagen informieren:
Die Gründung einer Gemeindeversammlung in Ehrenfriedersdorf ist sowohl aus rechtlichen als auch tatsächlichen Gründen nicht möglich.
Eine Gemeindeversammlung kann nicht an die Stelle des Stadtrates treten, da die Verwaltung der Stadt Ehrenfriedersdorf gemäß § 1 Abs. 4 SächsGemO ausschließlich dem Stadtrat und der Bürgermeisterin obliegt.
Sowohl das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als auch die Verfassung des Freistaats Sachsen (SächsVerf) legen fest, dass das Volk in einer Gemeinde eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 86 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf). Darüber hinaus kann gemäß Art. 28 Satz 4 GG sowie Art. 86 Abs. 1 S. 2 SächsVerf eine Gemeindeversammlung nach Maßgabe des Gesetzes an die Stelle einer gewählten Vertretung treten.
Das Recht der Gesetzgebung auch bezüglich der Gemeindeversammlung haben nach Art. 70 Abs. 1 GG die Länder, da das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Folglich kann eine Gemeindeversammlung an die Stelle der gewählten Volksvertretung treten, wenn durch den jeweiligen Landesgesetzgeber eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen wurde (sog. Gesetzvorbehalt). Dies ist in Sachsen allerdings nicht der Fall.
Die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) als Gesetz zur Regelung des Kommunalrechts des Freistaates Sachsen enthält keine Regelungen über die Gemeindeversammlung.
Vielmehr sind gemäß § 1 Abs. 4 SächsGemO als Gemeindeorgane allein der Gemeinderat (Stadtrat) und der Bürgermeister festgelegt.
Somit wird ausdrücklich festgestellt, dass eine Gemeindeversammlung Ehrenfriedersdorf kein Organ der Stadt Ehrenfriedersdorf ist und den Stadtrat nicht ersetzen kann.
Im Übrigen waren die von den jeweiligen Organisatoren im Rahmen der Informationsveranstaltung geplanten „Abstimmungen“ gezielt nicht mit dem Veranstalter, der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, oder den Stadträten abgestimmt und auch nicht Gegenstand der Informationsveranstaltung – der Errichtung von Windenergieanlagen im Heidelbachtal (Drebach). Entgegen den Veröffentlichungen fanden während der Informationsveranstaltung und in den Räumen der Oberschule keine Abstimmungen statt.
Jeder Einwohner der Stadt Ehrenfriedersdorf kann sich mit seinen Anliegen, Problemen und Hinweisen direkt an die Mitglieder des Stadtrates und die Bürgermeisterin wenden. Zudem haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit an den öffentlichen Ratssitzungen als Gäste teilzunehmen und Fragen direkt an den Stadtrat zu stellen.
Ihre Bürgermeisterin
Silke Franzl
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Amtsblatt_2023_09_-_Verlegung_Erörterungstermin.pdf
"Der am 26. April 2023 ab 10.00 Uhr im Bürgerhaus Drebach, Am Zechengrund 4 in 09430 Drebach, vorgesehene Erörterungstermin wird an einen anderen Sitzungsort verlegt.
Der Erörterungstermin wird zu gleicher Zeit, am 26. April 2023 ab 10.00 Uhr, jedoch nunmehr in der Ausstellungshalle Drebach, Rosenweg 14 in 09430 Drebach stattfinden.