Vorhaben „Teilmodernisierung Berghaus - Verbesserung der Barrierefreiheit und des Brandschutzes“ – Fördermittel gewährt, Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Veröffentlichung: 01. Februar 2023

Im Dezember 2022 hat die Stadt Ehrenfriedersdorf den Bewilligungsbescheid für das Vorhaben „Sanierung Berghaus an den Greifensteinen zur Sicherstellung und Erweiterung der touristischen Nutzung“ erhalten. Es ist vorgesehen, eine außenliegende Rettungstreppe mit Aufzug an die Rückseite des Berghauses anzubauen, so dass zukünftig auch das erste Obergeschoss genutzt werden kann. Gleichermaßen wird die Rettungswegsituation für alle Nutzer und Besucher verbessert. Für die Gesamtmaßnahme werden knapp 400.000 Euro Fördermittel gewährt.

Die bauliche Umsetzung ist in 2023 vorgesehen, dabei werden die Veranstaltungen auf der Greifensteinbühne berücksichtigt. Die Bauleistungen sollen im Rahmen von Ausschreibungen (öffentlich sowie freihändig) vergeben werden, die Auftragshöhe variiert dabei. Die Schätzung des Auftragswertes liegt unterhalb des Schwellenwertes der Vergabeverordnung zur EU-weiten Ausschreibung. Zur Wahrung der Binnenmarktregeln werden die Eckdaten des beabsichtigten Auftrages hiermit öffentlich bekanntgegeben:

Angaben zum Auftraggeber:

Stadt Ehrenfriedersdorf

Markt 1

09427 Ehrenfriedersdorf

Ansprechpartner:

Frau Schmidt, Tel.: 037341/ 45 40, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Art und Umfang der Leistungen:

  • Gerüstarbeiten
  • Bauhauptleistungen (Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Maurerarbeiten)
  • Stahlbauarbeiten
  • Zimmererarbeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Aufzug
  • Fensterarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Außenanlagen
  • Elektroinstallation
  • ggf. Heizungsarbeiten
  • ggf. Trockenbauarbeiten

Interessensbekundungen können bis zum 15.03.2023 eingereicht werden.

Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Verfahren nach Vergabeordnung handelt. Es erfolgt keine Kostenerstattung.

 

 

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu Windkraftanlagen Drebach
Die JUWI GmbH hat einen Antrag auf Errichtung von drei Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet von Drebach beim Landratsamt Erzgebirgskreis zur Genehmigung eingereicht. Im Amtsblatt des Erzgebirgskreises (Ausgabe 01/2023 vom 10.01.2023)  erfolgte die öffentliche Bekanntmachung für das Vorhaben durch das Landratsamt Erzgebirgskreis als zuständige Behörde. Als benachbarte Kommune werden wir im Verfahren beteiligt.
Die vollständigen Unterlagen liegen ab sofort zu den Öffnungszeiten im Raum 2.1 im Rathaus (Gästebüro) für jeden zur Einsichtnahme aus.
Bis zum 22.03.2023 können etwaige Einwendungen vorgebracht werden. Dies ist schriftlich entweder per E-Mail an die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Schillerlinde 6 in 09496 Marienberg im Zimmer 405 (03735 601-6127) oder in der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf möglich. Wir reichen die Einwendungen dann an die Genehmigungsbehörde weiter.
 

Tierbestandsmeldung 2023

  

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

 

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung,
  • die Gewährung von Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

 

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2022 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2023 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2023 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2023 Ihren Beitragsbescheid.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

QR-Code Neuanmeldung

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. 

 

Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: 0351 / 80608-30

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.tsk-sachsen.de

Plakat

Für weitere Fragen oder Informationen melden Sie sich bitte in der Praxis telefonisch unter: 037341/2150 .

00010002