Vorstellung der Ergebnisse der nach § 47c BImSchG zu erstellenden Lärmkartierung - Information der Öffentlichkeit zur Umsetzung der Richtlinie 2020/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Mit der Richtlinie 2020/49/EG der Europäischen Union wurde eine Bewertung und Eindämmung von Umgebungslärm festgelegt. 2022 wurde seitens des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die entsprechende Lärmkartierung durchgeführt. Die Stadt Ehrenfriedersdorf liegt im Einwirkbereich der erfassten Hauptlärmquellen und ist damit zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In der Lärmkartierung werden Lärm, und hier besonders der Verkehrslärm dargestellt. In den veröffentlichten Daten werden die betroffenen Anwohner in tabellarischer und kartografischer Form ausgewiesen. In Ehrenfriedersdorf liegt die größte Belastung an der Bundesstraße 95, welche durch die gesamte Ortslage verläuft. Für Ehrenfriedersdorf stellen sich die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 wie folgt dar:

Die Grenze zur Gesundheitsrelevanz der Lärmstörungen liegt bei einem Mitteilungspegel für die Nacht (LNight) bei > 55 dB(A) und den Tag (LDEN) von > 65 dB(A). Rechnerisch sind im Betrachtungszeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr 544 Personen und tagsüber durchschnittlich 522 Personen betroffen.

Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse können unter folgenden Link abgerufen werden https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html bzw. können im Rathaus im Zimmer 11 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

In den vergangenen Jahren konnten bereits Maßnahmen zur Lärmminderung umgesetzt werden. Teilweise wurde die B 95 im Ortskern mit lärmmindernden Asphalt belegt und der Einbau von Schallschutzfenstern wurde gefördert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen am Knotenpunkt Mönchsbad wurden weitere Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung umgesetzt. Im Zuge der Fahrbahnsanierung der B95 im Jahr 2023 konnten lärmmindernde Schachtabdeckungen eingebaut werden. In 2023 wurde ein Planungsbüro seitens der Stadt Ehrenfriedersdorf mit der Aufstellung eines Verkehrskonzeptes insbesondere für den Bereich der Bundesstraße 95 beauftragt. Auf Grundlage dieses Konzeptes können für die Zukunft weitere Maßnahmen geplant werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Stadt Ehrenfriedersdorf nicht Straßenbaulastträger der B 95 ist und damit die Handlungsspielräume sehr begrenzt sind. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Ehrenfriedersdorf einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen aufzustellen. Dieser wird dann zu gegebenem Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht und die Öffentlichkeit entsprechend beteiligt.

Bereits jetzt besteht jedoch die Möglichkeit, zu den Untersuchungsergebnissen der Lärmkartierung Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen abzugeben. Diese können schriftlich unter Angabe des Absenders an die Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, Markt 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf gerichtet werden. Alternativ können diese auch per E-Mail an das Bauamt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Diese Hinweise oder Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Wir bitten um Zusendung der Hinweise und Anregungen bis zum 02.04.2024, damit diese in dem Entwurf des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen entsprechend gewürdigt werden können.

Ehrenfriedersdorf, den 15.02.2024

Silke Franzl, Bürgermeisterin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ehrenfriedersdorf,

in diesem Jahr werden sowohl im Sommer, als auch im Herbst Wahlen in Ehrenfriedersdorf durchgeführt.
Für die Stadtrats-, Kreistags- und Europawahl wurde der 09.06.2024 als Wahltermin festgelegt. Für die Landtagswahl ist der 01.09.2024 festgelegt worden.

Um den ordnungsgemäßen und reibungslosen Verlauf am Wahlsonntag zu garantieren, sind wir als Stadtverwaltung auf Ihre Mithilfe angewiesen!

In Ehrenfriedersdorf wird es drei Wahlbezirke geben. In jedem Wahlbezirk werden vormittags (8:00 bis 13:00 Uhr) und nachmittags (13:00 bis 18:00 Uhr) jeweils 4-5 Wahlhelfer zusammenarbeiten. Ab 18 Uhr werden gemeinsam die Stimmen ausgezählt.

Die Aufgaben umfassen u.a. das Führen des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe von Stimmzetteln und das Verwahren der Wahlberechtigungen.

Zur Vorbereitung der Wahlsonntage wird eine Schulung im Rathaus angeboten. Ebenso erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 €. Für Getränke und Verpflegung wird am Wahltag gesorgt.

Sollten Sie an den genannten Tagen als Wahlhelfer zur Verfügung stehen, bitte ich Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und zeitnah per Post oder E-Mail an die angegebene Adresse zurück zu schicken. Ich werde mich dann bei Ihnen melden.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe.

Kristin Neubert
Sachgebiet Bürgerservice
Wahlamt

Bereitschaftserklärung Wahlhelfer

Liebe Ski-Freunde,

das Seil vom Skilift an der Hühnerfarm ist leider defekt. Auch wenn der Winter nochmal Einzug halten sollte, bleibt der Skilift weiterhin außer Betrieb. 

Der Skiverein hat bereits ein neues Seil bestellt, so dass der Liftbetrieb in der nächsten Ski-Saison wieder starten kann.

 

Plakat2024 TdoT page 0001 1

Bekanntmachung 

Beteiligungsbericht zu kommunalen Beteiligungsgesellschaften und Zweckverbänden für das Geschäftsjahr 2022

  

Der Beteiligungsbericht der Stadt Ehrenfriedersdorf für das Geschäftsjahr 2022 liegt gemäß § 99, Abs. 4 Sächs. Gemeindeordnung ab 15. Dez. 2023 unbefristet zu den Dienstzeiten im Zimmer 15 des Rathauses kostenlos und zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Zusätzlich wurde der Beteiligungsbericht zur Einsicht auf die Stadt-Homepage eingestellt.

Silke Franzl

Bürgermeisterin

 

Bet.-Bericht_2022_Seite_2_Inhaltsverzeichnis.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_1-16.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_17-75.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_76-97_AZV.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_98-150_ZV_Gasversorgung.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_151-199_TW-ZV_ME.pdf

Bet.-Bericht_2022_Seiten_200-213_ZV_SIM__ZV_Stud.pdf

Bekanntmachung

Stadtrat stellt Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest.

Der Stadtrat hat in seiner 49. Sitzung am 04.12.2023 nach der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß §§ 88 Abs. 1 – 4 und 104 SächsGemO den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt lt. § 88c, Abs. 3 Sächs. Gemeindeordnung ab 
15. Dez. 2023 unbefristet zu den Dienstzeiten im Zimmer 15.1 des Rathauses kostenlos und zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Zusätzlich wurde der Jahresabschluss zur Einsicht auf der Stadt-Homepage eingestellt.

Silke Franzl
Bürgermeisterin

 

JA_2022_Seite_1-57.pdf

JA_2022_örtlicher_Prüfbericht.pdf

JA_2022_RE_Bericht_Seiten_1-22.pdf

JA_2022_Anhang_Seiten_1-32.pdf

 

Ihr Bürgerpolizist informiert

weiterführende Links:
 
 
 
 
Ihr Bürgerpolizist informiert Bild
 
 
 

Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024

Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich neue Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren auszustellen bzw. gültige Kinderreisepässe zu verlängern oder zu aktualisieren.

Ausweisdokumente sind dann nur noch der Personalausweis oder Reisepass.

Wenn Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder Personaldokumente benötigen, planen Sie daher längere Bearbeitungszeiten wie bisher ein.

Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Regelfall nicht länger als 3 Wochen ab Beantragung und beim Reisepass 5 Wochen ab Beantragung. Im Notfall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder einen ExpressReisepass zu beantragen.

Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit über den 01.01.2024 können grundsätzlich weiterhin genutzt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt Auskunft darüber ob der Kinderreisepass oder der verlängerte Kinderreisepass im Reisezielland anerkannt wird. 

Th. Schmidt

Bürgerservice